Von Jägern, die an fürstlichen Höfen angestellt waren und dort ihren Dienst versahen, wurde eine hohe Qualifikation verlangt. Sie mussten eine dreijährige Lehre, die sog. „dreiBehänge“ absolvieren und eine Prüfung ablegen. Während der drei Lehrjahre stand insbesondere das Erlernen aller Fähigkeiten rund um eine Parforcejagd im Mittelpunkt. Bereits im ersten Lehrjahr lernte der Lehrjunge das Vorsuchen und Bestätigen eines Hirschs, das „Behängen“. Ferner hatte er die Hunde zu versorgen und zu pflegen und deren Zwinger zu reinigen. Als „Hundejunge“ hatte sich der Lehrling aber auch um die Pferde zu kümmern und musste den Umgang mit Flinte und Büchse üben. Im zweiten Lehrjahr lernte der Lehrbursche die Abrichtung der Hunde und hatte sich Fährtenkenntnis anzueignen. Alle seine Tätigkeiten wurden vom Lehrmeister, dem sogenannten Lehrprinzen, überwacht. Im letzten Lehrjahr wurden die Kenntnisse vertieft, dazu das Hornblasen erlernt und erste Probejagden vom Lehrling vorbereitet. Die Kenntnis der Holzarten und forstlicher Belange wurde als selbstverständlich vorausgesetzt. Die Ausrichtung einer Probejagd war Gegenstand der Prüfung. Nach bestandener Prüfung gingen die Jägerburschen wie Handwerksgesellen auf Wanderschaft.
Die meist aus bürgerlichen Verhältnissen stammenden Berufsjäger konnten bis zum Hof- oder Oberjäger aufsteigen, während die höheren Ämter wie in anderen Bereichen der Verwaltung auch bei den Jagdbediensteten dem Adel vorbehalten blieben.
Hatten die Jäger ihre Ausbildung abgeschlossen und fanden Anstellung an einem fürstlichen Hof, oblag ihnen neben der Vorbereitung und Organisation der herrschaftlichen Jagden vor allem die Pflege der Reviere und des Wildbestands. Ihre mannigfaltigen Tätigkeiten können mit den Aufgaben heutiger Revierförster verglichen werden.
Obwohl ihnen die höheren Hofämter zustanden, war die Ausbildung adeliger Jagdpagen im Vergleich zu den Anforderungen an die Berufsjäger eher dürftig. Meist versahen die adeligen Jagdpagen ihren Dienst an der Tafel des Fürsten und wurden nur zeitweise in die Reviere abkommandiert, um den Jägern bei der Arbeit über die Schulter zu schauen. Eine fundierte waidmännische Ausbildung hielt man bei adeligen Jagdpagen nicht für notwendig, da man glaubte, durch die hohe Geburt sei dem Knaben die waidmännische Passion schon in die Wiege gelegt.